Strafverteidigung:
Eine effektive Vertretung in Strafverfahren bedarf nicht nur rechtlicher Kenntnisse, sondern auch eines fundierten Verständnisses für Ermittlungsarbeit, Verfahren der Staatsanwaltschaft sowie des Strafgerichts und nicht zuletzt auch für die Natur des Strafrechts selbst.
Wir übernehmen Mandate in allen Bereichen des Strafrechts inklusive Suchtmittelrecht und Finanzstrafrecht.
Die Erfahrung zeigt, dass gerade als Beschuldigter eine schnellstmögliche Vertretung durch einen Verteidiger notwendig ist – speziell im Ermittlungsverfahren, wozu inbesondere auch die erste Aussage bei der Polizei zählt, passieren oft Fehler, welche sich im Weiteren nicht mehr ausbügeln lassen und zu vernichtenden Konsequenzen im Gerichtsverfahren führen können.
Sofern Sie als Beschuldigter einvernommen werden sollen, verweigern Sie jedenfalls die Aussage, bevor Sie mit uns über Ihren Fall gesprochen haben! Dies gilt auch, falls Sie bereits in Haft genommen wurden!
Wenn Sie Beschuldigter einer Straftat sind, wenden Sie sich umgehend an uns, um die bestmögliche Verteidigung sicherzustellen!
Opfervertretung:
Als Experten für Strafverteidigung kennen wir natürlich auch die andere Seite: Opfer haben in Österreich festgeschriebene Rechte, welche am effektivsten durch einen entsprechend spezialisierten Rechtsanwalt wahrgenommen werden können. Unter anderem können sich Opfer in der Regel dem Verfahren als Privatbeteiligte anschließen und finanzielle Schadenersatzansprüche bereits im Strafverfahren geltend machen, statt ein langwieriges und möglicherweise kostenintensives Zivilverfahren anstrengen zu müssen.
Wenn Sie Opfer einer Straftat wurden, können Sie sich jederzeit an uns wenden und übernehmen wir Ihre Vertretung als Opfer bzw. Privatbeteiligter im Strafverfahren!
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