Familienrecht

Unsere Kanzlei ist darauf spezialisiert Sie umfangreich in manchmal leider notwendigen familienrechtlichen Auseinandersetzungen zu unterstützen.

Dies reicht von der Begleitung und Durchsetzung Ihrer Scheidung, über die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse über die Führung des Obsorgeverfahrens sowie der Kontaktrechtsverfahren zwischen Elternteil und Kind wie auch zwischen Großeltern und Enkelkindern über die Festsetzung sowohl des nachehelichen Unterhalts sowie auch des Kindesunterhalts bis hin zur Errichtung von Ehepakten, die landläufig als “Eheverträge” bezeichnet werden.

Wir unterstützen Sie von der Antragsstellung respektive Klage bis zur gerichtlichen Entscheidung und in weiterer Folge bei der Durchsetzung Ihrer titulierten Ansprüche durch die Exekutionsführung.

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